Neue Ferienwohnungsvorschriften auf den Kanarischen Inseln - FAQ

Mit dem kontinuierlichen Wachstum von Kurzzeitmieten führen viele Regionen neue Vorschriften ein, um sicherzustellen, dass die Vermietung sicher, verantwortungsvoll und gemeinschaftsfreundlich ist. Unser lokales Team in Spanien verfolgt diese regulatorischen Änderungen genau, damit Sie das nicht tun müssen.

Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen und häufig gestellte Fragen (FAQ), um Sie auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten.

1. Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?

Es gibt noch kein genaues Datum. Das Gesetz wird voraussichtlich zwischen April und Mai 2025 veröffentlicht, woraufhin die Anpassungsfrist für Gastgeber festgelegt wird.

2. Gibt es einen Gesetzentwurf zur Einsicht?

Ja. Den aktuellen Gesetzentwurf finden Sie hier.

3. Ist es derzeit verpflichtend, eine Lizenz zu erhalten?

Nein, noch nicht. Es gibt derzeit keine Strafen für das Fehlen einer Lizenz, und Sie können nicht angezeigt werden, wenn Sie keine besitzen. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, ist die Lizenz jedoch obligatorisch, um den Betrieb fortzuführen. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen zusammengestellt, damit Gastgeber ihre Lizenzen rechtzeitig verwalten können.

4. Ist eine Ferienwohnungslizenz (VV) für die Gästregistrierung erforderlich?

Nein, eine VV-Lizenz ist nicht für die Gästregistrierung erforderlich.

5. Welche Gemeinden haben längere Bearbeitungszeiten für Lizenzanträge?

Einige Gemeinden benötigen aufgrund hoher Antragvolumina und begrenzter Verwaltungskapazität mehr Zeit:

  • Lanzarote: Playa Blanca, Teguise
  • Teneriffa: Arona (etwa einen Monat), Güímar, Candelaria, El Rosario, Garachico, Puerto de la Cruz
  • Gran Canaria: Agaete, Agüimes
  • La Palma: Die ganze Insel hat neue VV-Anträge ausgesetzt, da das Cabildo (die für diese Genehmigungen zuständige Behörde) derzeit nicht auf Anfragen antwortet

6. Wann wird die Gästregistrierung in SES und in der Ventanilla Única obligatorisch?

Die Gästregistrierung in SES ist bereits obligatorisch. Die Ventanilla Única ist für Juli bestätigt.

7. Wie wird die Verantwortungserklärung für die Ferienwohnungslizenz (VV) eingereicht?

Die Verantwortungserklärung wird online über die Website der Regierung der Kanarischen Inseln eingereicht. Ein digitales Zertifikat ist erforderlich. Falls Sie den Prozess nicht selbst abschließen können, kann Ihr Berater es in Ihrem Namen durchführen.

Der Prozess ist kostenlos. Nach der Einreichung überprüft die zuständige Behörde (entweder das Rathaus vor Ort oder das Cabildo, je nach Gemeinde) den Fall und antwortet. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie per E-Mail ein Dokument mit Ihrer Unterschriftsnummer.

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