Wo dürfen Sicherheitsgeräte installiert werden?

Überwachungskameras und Aufnahmegeräte müssen Sie in Ihrer Objektbeschreibung offenlegen, sobald sie sich in nicht privaten Bereichen, Gemeinschaftsbereichen oder exklusiv gemieteten Bereichen befinden. Das gilt auch dann, wenn die Geräte ausgeschaltet sind.

Sie müssen in folgenden Bereichen eine Offenlegung vornehmen:

  • Nicht private Bereiche: Eingänge, Parkflächen oder Zufahrtswege zum Objekt.
  • Gemeinschaftsbereiche: Flächen, die von anderen Gästen oder der Öffentlichkeit genutzt werden, z. B. Lobbys, Treppenhäuser, Aufzüge oder Waschräume.
  • Exklusiv gemietete Bereiche: Flächen, die nur Gäste nutzen, z. B. private Gärten oder Pools. Auch für diese Bereiche gilt die Offenlegungspflicht.

Geben Sie in Ihrer Objektbeschreibung genau an, wie viele Kameras oder Aufnahmegeräte vorhanden sind und wo sie sich in oder um Ihre Unterkunft befinden. Beispielsweise gehört eine Angabe zu Geräten neben der Haustür dazu, auch wenn diese nicht aktiv aufzeichnen.

Das verdeckte Anbringen von Kameras oder Aufnahmegeräten ist strikt untersagt. Während des Aufenthalts Ihrer Gäste müssen alle Geräte ausgeschaltet sein. Diese Information sollte daher stets in der Beschreibung stehen.

Plattformspezifische Richtlinien

Jede Buchungsplattform hat eigene Regeln. Beachten Sie diese, um Stornierungen und Kontoeinschränkungen zu vermeiden.

Booking.com

Booking.com erlaubt keine Überwachungskameras in exklusiv von Gästen gemieteten Bereichen, auch dann nicht, wenn die Geräte während des Aufenthalts ausgeschaltet sind. Wenn Sie Ihre Unterkunft auf Booking.com weiter anbieten möchten, empfehlen wir, die Kameras in diesen Bereichen zu entfernen.

Falls eine Entfernung nicht möglich ist, müssen Sie im linken Menü unter Konfiguration im Abschnitt „Sicherheit“ unter „Ausstattung“ angeben, dass Kameras vorhanden sind. Nennen Sie außerdem die genauen Standorte in der Beschreibung. Kameras in der Objektkonfiguration erscheinen nicht automatisch in der Beschreibung, daher müssen Sie diese selbst ergänzen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Booking.com Anforderungen zu Überwachungsgeräten

Airbnb

Seit dem 30. April 2024 gelten auf Airbnb strengere Richtlinien für Überwachungskameras und Aufnahmegeräte:

  • Überwachungskameras und Aufnahmegeräte sind in keinem Innenbereich erlaubt, auch nicht, wenn sie ausgeschaltet oder vom Strom getrennt sind. Das gilt ebenso für Gemeinschaftsbereiche.
  • Außenbereiche mit hohen Erwartungen an die Privatsphäre, etwa geschlossene Außenduschen oder Saunen, dürfen nicht überwacht werden.

Gastgeber, die diese Richtlinien nicht einhalten, können von der Plattform entfernt werden.

Weitere Details finden Sie hier: Airbnb Richtlinie zu Sicherheitsgeräten

Andere Plattformen

Andere Buchungskanäle wie Vrbo erlauben Kameras in exklusiv von Gästen gemieteten Bereichen, sofern die Geräte während des Aufenthalts ausgeschaltet bleiben. Zeigen Sie Ihren Gästen die Geräte beim Check-in und informieren Sie sie darüber, dass die Geräte ausgeschaltet sind.

Wichtige allgemeine Hinweise

  • Kameras in der Objektkonfiguration erscheinen nicht automatisch in der Objektbeschreibung. Sie müssen die Beschreibung selbst aktualisieren.
  • Wenn ein Kanal Stornierungen aufgrund von nicht ausdrücklich angegebenen Kameras vornimmt, sind Sie als Gastgeber dafür vollständig verantwortlich.

Eine transparente Offenlegung schützt die Privatsphäre Ihrer Gäste und hilft Ihnen, rechtliche Vorgaben einzuhalten.

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